Weitere Informationen zum Thema Nichterwerbstätige erhalten Sie auf der Informationsseite www.nichterwerbstaetig.ch
Auf dieser Seite finden Sie ebenfalls das elektronisch ausfüllbare Anmeldeformular.
Auch ohne Erwerbseinkommen müssen AHV-Beiträge bezahlt werden, um Beitragslücken zu vermeiden. Dies betrifft z.B. Studierende, Weltreisende oder Frühpensionierte. Die Ausgleichskasse der AIHK ist zuständig für alle nichterwerbstätigen Personen, welche älter als 58 alt sind und zuletzt bei einem ihr angeschlossenen Unternehmen erwerbstätig waren oder deren Ehepartner von uns eine Rente bezieht.
Nichterwerbstätige Personen wie Studierende (ab 20), Frühpensionierte, Weltreisende.
Weitere Informationen zum Thema Nichterwerbstätige erhalten Sie auf der Informationsseite www.nichterwerbstaetig.ch
Auf dieser Seite finden Sie ebenfalls das elektronisch ausfüllbare Anmeldeformular.
Melden Sie sich bei uns, sobald Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder Ihr Studium beginnen, spätestens jedoch im Januar des Jahres, in dem Sie 21 Jahre alt werden.
Ohne Anmeldung entstehen Beitragslücken, die später zu einer tieferen Rente führen können.
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne persönlich weiter.
Für dringende Anliegen oder persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch während unserer Öffnungszeiten.
Telefon
+41 (0)62 837 18 58Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr