Die 13. Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt

Die AHV-Ausgleichskassen werden den Rentnerinnen und Rentnern die 13. Altersrente erstmals im Dezember 2026 überweisen, als Zuschlag zur Altersrente für den Monat Dezember.

Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der jährlich ausbezahlten Summe der Altersrenten. Bei der Berechnung werden Kinder- oder Zusatzrente sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV21 nicht berücksichtigt.

Anspruch auf die 13. Altersrente haben Personen, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben (Art. 34ter Abs. 1 AHVG).

Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Die 13. Altersrente hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen.