Mehrfachtätigkeiten von Personen mit Wohnsitz in Deutschland

Aufgrund einzelner Rückmeldungen unserer Mitgliedsfirmen und nach Rückfrage beim BSV empfehlen wir, Mehrfachtätigkeiten von Personen mit Wohnsitz in Deutschland nicht mehr über ALPS zu erfassen, sondern direkt bei der zuständigen deutschen Stelle (DVKA).

 

Im Falle von Mehrfachtätigkeiten obliegt die Beurteilung und Ausstellung der A1-Bescheinigung dem Wohnstaat der versicherten Person. Die Mehrfachtätigkeiten können in ALPS erfasst werden und werden im Anschluss an den Wohnstaat der versicherten Person weitergeleitet. Da die deutsche Stelle offenbar vermehrt verlangt, dass nochmals ein Antrag über die eigene Plattform in Deutschland gestellt wird, ist eine Erfassung in ALPS aus unserer Sicht nicht mehr sinnvoll.

 

Über folgenden Link gelangen Sie auf die entsprechende Übersichtsseite der DVKA, auf welcher auch die Website des SV-Meldeportals zur Erfassung der Anträge zu finden ist:

 

Elektronisches Verfahren zur Beantragung von A1-Bescheinigungen - GKV-Spitzenverband, DVKA

 

Für alle anderen EU- und EFTA-Staaten liegen uns keine entsprechenden Meldungen vor und wir empfehlen Ihnen weiterhin die Erfassung in ALPS.