Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2027 der Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um rund 1,59 Prozent erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 beschlossen. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von 1260 auf 1280 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung des Bundesamt für Sozialversicherungen: