Beitragssätze für die Familienausgleichskasse und Verwaltungskosten 2024

Gerne informieren wir über die Ansätze für das Jahr 2024:

Der FAK-Beitragssatz des Kantons Schwyz wird per 1.1.2024 auf 1.4 % gesenkt. Die FAK-Beitragssätze aller übrigen Kantone (inkl. Aargau) bleiben unverändert.

Ebenfalls bleibt der Verwaltungskostenansatz auf dem weiterhin tiefen Niveau bestehen. Es gelten die Kriterien des VK-Rückvergütungsprogramms (positiver Geschäftsgang, kein Malus-Verfahren, Auszahlungsbetrag der Erfolgsbeteiligung über CHF 10.-, Lohnmeldung termingerecht und elektronisch bei uns eingegangen). Bei entsprechender Erfüllung der Kriterien erfolgt eine Rückvergütungszahlung im 2. Quartal des Jahres 2024.