Erwerbsersatzordnung (EO)


Ihre Entschädigung beträgt während der Grundausbildung CHF 69.00 pro Tag (Mindestansatz, unabhängig vom vorherigen Verdienst). Nach Absolvierung der Grundausbildung erhalten Sie in der Regel 80% Ihres vordienstlichen Einkommens.

Die EO-Anmeldung ist an Ihren letzten Arbeitgeber vor Dienstantritt einzureichen.

Die EO-Anmeldung ist inkl. den Ergänzungsblättern für sämtliche weitere Arbeitgeber an die gewünschte Ausgleichskasse resp. dem gewünschten Arbeitgeber einzureichen.

Ja, Sie erhalten auf dem entsprechenden Tagesansatz einen Kinderzuschlag.

Bei Lohnfortzahlung an Ihren Arbeitgeber, ansonsten an Sie direkt.

Bei Lohnfortzahlung an Ihren Arbeitgeber, ansonsten an Sie direkt.

Ja, das Einkommen wird auf dem branchenüblichen Lohn berechnet. Dies kann nur geltend gemacht werden, sofern Sie unmittelbar vor Diensteintritt (drei Wochen) oder während dem Dienst die Ausbildung abschliessen.

Damit wir eine Ersatzanmeldung ausstellen können, benötigen wir eine Kopie des Dienstbüchleins (Frontseite sowie Auflistung der Dienstperioden) oder eine schriftliche Bestätigung der für den Dienst zuständigen Stelle.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat hierzu eigens eine Internetseite erstellt, auf welcher die wichtigsten Fragen beantwortet werden. Über diesen Link gelangen Sie direkt auf die entsprechende Seite: