Beiträge AHV/IV/EO/ALV

Es sind alle natürlichen Personen versichert, die in der Schweiz Wohnsitz haben und/oder arbeiten. Dies bedeutet, dass nicht nur Personen, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen, versichert sind, sondern auch solche, die in der Schweiz lediglich ihren Wohnsitz haben (zB. Studierende, Invalide und Frühpensionierte). Hier unterscheidet sich die Schweiz von allen übrigen Staaten, wo eine Versicherungsunterstellung nur im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit gegeben ist (Erwerbsortsprinzip).  Untenstehend finden Sie die Verlinkung zu den Merkblättern der Informationsstelle AHV/IV.  Falls nachdem Lesen der Merkblätter noch Fragen offen sind, können Sie uns gerne kontaktieren.