Beiträge als Selbständigerwerbend (SE)


Sie können sich bei uns anmelden. Zuvor müssen Sie sich jedoch bei unserem Gründerverband, der Aargauischen Industrie- und Handelskammer, als Mitglied anschliessen. Mit diesem Link gelangen Sie direkt zur Homepage der AIHK, damit Sie die Mitgliedschaft beantragen können.

Als Basis für die Erhebung von AHV-Beiträgen aus einer Erwerbstätigkeit ist jeweils das Bruttoerwerbseinkommen. Da es sich beim Reingewinn jedoch um ein Nettoeinkommen handelt, werden die AHV-Beiträge, welche der Erfolgsrechnung belastet wurden, dem Nettoeinkommen hinzugezählt. Dazu dient eine vorgegebene Formel.

Diverse Bedingungen müssen erfüllt sein, bspw. Auftritt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung arbeiten, in unabhängiger Stellung sein und tragen des eigenen unternehmerischen Risikos.

Für die Beitragserhebung ist der Reingewinn resp. der steuerbare Erfolg gemäss DBG und nicht das steuerbare Einkommen massgebend. Der anwendbare Beitragssatz wird mittels sinkender Beitragsskala bestimmt.