Leistungen der AHV/IV

Die Zielsetzung der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist in der Bundesverfassung klar umschrieben. Die Renten der AHV sollen den Existenzbedarf angemessen decken. Um diese sozialpolitische wichtige Aufgabe erfüllen zu können, erfasst die AHV die gesamte Bevölkerung der Schweiz. Sie ist somit eine allgemeine und obligatorische Versicherung, d.h. eine Volksversicherung.