Beiträge der AHV/IV/EO/ALV


Sie müssen Mitglied unseres Gründerverbandes, die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK), werden. Sie können auf der Homepage der AIHK eine Mitgliedschaft beantragen. Mit diesem Link gelangen Sie direkt zur Homepage der AIHK, damit Sie die Mitgliedschaft beantragen können.

Sie müssen sich umgehend zur Prüfung Ihrer Beitragspflicht als Nichterwerbstätiger bei uns melden, sonst entsteht möglicherweise eine Beitragslücke, welche zur Kürzung Ihrer Rente führen könnte.

Der erwerbstätige Ehegatte muss den doppelten AHV-Mindestbeitrag entrichten, damit die Beitragspflicht von Beiden erfüllt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Beitragspflicht für nicht erwerbstätige geprüft werden. Mit diesem Link finden Sie den aktuellen AHV-Mindestbeitrag (Merkblatt Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO; Seite 3).