IK-Auszug


Auf einem IK-Auszug sind alle Einkommen, welche für Sie abgerechnet wurden, zu sehen. Hier gelangen Sie direkt zur Bestellung eines IK-Auszuges.

Die gesplitteten Einkommen sind ersichtlich, sofern das Splitting für die gemeinsamen Ehejahre bereits vollzogen wurde. Sind die gesplitteten Einkommen nicht ersichtlich, so muss dies durch Sie oder den Ex-Ehegatten noch angemeldet werden. Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung für das Splitting (Formular 318.269).

Nein, die Zustellung eines IK-Auszuges ist kostenlos. Hier gelangen Sie direkt zur Bestellung eines IK-Auszugs.