Das Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft

Das neue Sozialversicherungsabkommen gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Es vermeidet eine doppelte Versicherung und Versicherungslücken für Personen, die mit den Sozialversicherungssystemen beider Staaten in Berührung kommen. Dadurch wird auch der vorübergehende Einsatz von Arbeitskräften im anderen Staat erleichtert.

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